Krankenfahrten über die Krankenkasse abrechnen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer medizinisch notwendigen Krankenfahrt ganz oder teilweise übernehmen.
Die mögliche Kostenübernahme ist nicht auf Rollstuhlfahrten beschränkt. Sie kann sowohl für eine sitzende Krankenfahrt als auch für eine Beförderung im Rollstuhl infrage kommen.
Entscheidend sind insbesondere:
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die medizinische Notwendigkeit der Fahrt
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der Zweck und die Art der Behandlung
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die ärztliche Verordnung
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gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse
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das medizinisch erforderliche Beförderungsmittel
Häufig gestellte Fragen
Für welche Fahrten kann eine Kostenübernahme möglich sein?
Eine Übernahme der Fahrkosten kann beispielsweise bei folgenden Fahrten infrage kommen:
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Dialysefahrten
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Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
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Fahrten zu stationären Krankenhausbehandlungen
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Krankenhausentlassungsfahrten
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Fahrten zu bestimmten ambulanten Behandlungen
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regelmäßige medizinisch notwendige Serienfahrten
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sitzende Krankenfahrten
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Rollstuhlfahrten
Ob die Krankenkasse die Kosten tatsächlich übernimmt, wird immer anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ärztliche Verordnung
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse wird in der Regel eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung benötigt.
Auf der Verordnung sollte das medizinisch erforderliche Beförderungsmittel korrekt angegeben sein, beispielsweise:
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Taxi oder Mietwagen
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Beförderung mit Rollstuhl
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erforderliche Begleitperson
Ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?
Je nach Art der Behandlung und persönlicher Voraussetzung kann vor Fahrtbeginn eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
Bitte klären Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse oder Arztpraxis, ob eine vorherige Genehmigung notwendig ist.
Benötigt man eine Versichertenkarte?
Bitte halten Sie Ihre aktuelle Versichertenkarte beziehungsweise Ihre Versicherungsdaten bereit.
Kann man von der Zuzahlung befreit werden?
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, benötigen wir einen gültigen Befreiungsnachweis Ihrer Krankenkasse.
So funktioniert die Abrechnung

1
Verordnung ausstellen lassen
Ihre Arztpraxis oder die behandelnde Einrichtung stellt eine Verordnung für die medizinisch notwendige Krankenbeförderung aus.
2
Genehmigung prüfen
Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob die Verordnung vor der ersten Fahrt genehmigt werden muss.
5
Direkte Abrechnung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Carry Care zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse berechtigt ist, kann die Fahrt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Gesetzliche Zuzahlung
Bei einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse fällt grundsätzlich eine Zuzahlung je Fahrt an.
Diese beträgt:
10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Die Zuzahlung darf jedoch nicht höher sein als die tatsächlichen Fahrtkosten.
Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt die Zuzahlung.
Wir unterstützen Sie bei der Klärung
Sie wissen nicht, welche Unterlagen benötigt werden oder ob Ihre Krankenfahrt genehmigt werden muss?
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die erforderlichen Angaben vor der ersten Fahrt zu prüfen.
Telefon: 07131 396 01 63
Wichtiger Hinweis
Über die Genehmigung und endgültige Kostenübernahme entscheidet ausschließlich die zuständige Krankenkasse.
Eine ärztliche Verordnung, eine Fahrtanfrage oder eine Buchungsbestätigung durch Carry Care stellt noch keine verbindliche Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse dar.